Kategorien

Kontaktaufnahme

contact

Callback Service

Callback Service

Helpdesk Support

Helpdesk

Blog

contact

Warum wir die beste Adresse sind

Werte & Prinzipien unserer Tätigkeit

Virtual Showroom - Information-Desk

Stichwörter

Der Einsatz von Abhörgeräte und die rechtlichen Bestimmungen

Der Einsatz von Abhörgeräte und die rechtlichen Bestimmungen

Die Rechtslage für Abhörgeräte und deren Einsatz, was ist erlaubt und was nicht ? Prinzipiell ist das Abhören von Gesprächen Dritter in deren Räumen und Privatsphäre ohne deren Einverständnis und Wissen illlegal und je nach Land mit Strafe bewehrt. Das gilt sowohl für das Abhören durch Einsatz elektronischer Abhörgeräte als auch ohne deren Verwendung, ja nicht mal das Ohr an der Wande um den Nachbarn zu belauschen ist im Rahmen der Legalität. Es ist verboten das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Demnach ist eine Gesprächsaufzeichnung ohne die Zustimmung der beteiligten Personen strafbar. Auch die Verbreitung entsprechender Aufnahmen, welche durch das heimliche Abhören erlangt wurden, steht unter Strafe, das gilt auch bereits für den den Versuch einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heisst, einem solchen Vergehen wird grundsätzlich nur dann von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Anders hingegen ist die Lage für Lauscheinsätze durch staatliche Ermittlungsorgane bei Vorliegen besonderer Umstände, die definiert sind in den Strafprozessordnung und den Polizeigesetzen des jeweiligen Landes. Daran sind allerdings in der Regel auch strenge Bedingungen verknüpft. In jedem Fall muss eine richterliche Anordnung vorliegen, sonst ist auch dies nicht mehr legal und darf als Beweismittel nicht mehr verwertet werden (Beweisverwertungsverbot). Ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, gem. den klar definierten Grenzen einer Strafprozessordnung, wenn besonders schwere Straftaten vorliegen und Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts sonst unverhältnismässig erschwert oder aussichtslos wären. Ein solche Abhöraktion darf sich nur gegen den Beschuldigten und in dessen Wohnung richten. Bei dikatorisch regierten Ländern ohne Rechtsstaatlichkeit hält sich allerdings niemand an diese Gepflogenheiten.